Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Mountain High
1. Anmeldung:
Sie
können Ihre Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich bei uns
anmelden. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Prospektes
bzw. Internetauftrittes bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
an. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt durch die Annahme Ihrer
Anmeldung in Form unserer Buchungsbestätigung (schriftlich oder
mündlich) zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer
Anmeldung ab, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 14 Tage
lang gebunden sind. Der verbindliche Vertrag kommt zustande wenn sie
uns innerhalb der Frist Ihre ausdrückliche Annahme erklären bzw. eine
Anzahlung leisten. bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Reiseantritt)
werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Buchungsbestätigung
sofort zusenden. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die
Buchung im Namen und Vollmacht der angemeldeten Reiseteilnehmer abgibt.
2. Bezahlung:
Nach
Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie bitte die darauf
ausgewiesene Anzahlung. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte
spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt. Nach Eíngang Ihrer Zahlungen
erhalten Sie unverzüglich die Tickets. Kurzfristige Buchungen müssen
sofort bezahlt werden.
3. Leistungsumfang:
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie bitte der
Buchungsbestätigung bzw. Gesamtabrechnung. Bei Nichtvorliegen
derartiger schriftlicher Bestätigungen gilt der im Prospekt angeführte
Leistungsumfang zu den imProspekt angeführten Preisen.
4. Rücktritt durch den Kunden:
Sie
können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. In Ihrem
eigenem Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen
wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die
getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter
Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung je nach Nähe des
Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des
Reisepreises verlangen:
(In jedem Fall mindestens eine Bearbeitungsgebühr von € 40,-)
bis 30. Tag vorReiseantritt 10 %
ab 29. Tag -22. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab 21.Tag - 15. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 14. Tag - 7. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag 100 %
5. Ersatzpersonen:
Bis
zu Reisebeginn können sie sich bei der Durchführung der Reise von einem
Dritten vertreten lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten
gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Personen
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanfordernissen nicht
genügt, gesetzliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt
der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen aus welchen Gründen auch
immer nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung
des geleisteten Reisepreises bzw. der Anzahlung. Es liegt in unserem
Ermessen in Härtefällen (Krankheit, Unfall u. ä.) für einzelne und
gefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben, sofern uns die
Nichtinanspruchnahme rechtzeitig mitgeteilt wird. Wir empfehlen den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Tritt der
Veranstaltungsteilnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt die Veranstaltung
nicht oder nicht rechtzeitig an, besteht kein Anspruch auf
Rückserstattung des Reisepreises.
7. Umbuchungen:
Sofern
dies möglich ist, bemühen wir uns auch nach Vertragsabschluss um die
Umbuchung von Reiseleistungen. Sollten dadurch für uns Mehrkosten
entstehen, sind diese zu ersetzen.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Wir
können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise
ungeachtet unserer Abmachungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in
solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer
Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht
gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor
Reiseantritt zurück, wenn eine ausgeschriebene oder behördlich
festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die
Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung
einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines
gleichwertigen Ersatzprogramms, sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn aus vorgenannten Gründen
erhalten Sie den gezahlten Reisepreis zurück. Ein weiterer Anspruch
besteht nicht. Ergeben sich die vorgenannten Gründe nach Antritt der
Reise, kann der Reisevertrag nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen
Verlegung bzw. eines gleichwertigen Ersatzprogramms von beiden Seiten
gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
10. Haftung, Haftungsbeschränkungn:
Wir
erbringen die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die
Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keinerlei
Haftung bzw. haften wir für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die
Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken
unsere Haftung gleich aus welchen Rechtsgrund auf den dreifachen
Reisepreis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt
werden. Hierbei haben die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters
Gültigkeit.
11. Mitwirkungspflicht:
Sie
sind verpflichtet, bei auftetenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Personal zur
Kenntnis zu bringen. Wir bzw. unser Personal werden uns bemühen, dieser
Beanstandung zu entsprechen, sofern dies möglich ist. Unterlassen sie
es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf
Minderung des Reisepreises bzw. Entschädigung ein.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist
oder wird eine der Bestimmungen des Reisevertrages ganz oder teilweise
unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den
Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können sie
Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem
Reisevertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dm die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag
gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückzuweisen.
14. Gerichtsstand:
Gerichtsstand dür beide Seiten ist der Ort der erbrachten Reiseleistung bzw. unser Kitzbühel.